Urteil im Bonn-Prozess: Psychiater wegen fragwürdiger Medikamentengabe an Kinder angeklagt
Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff geht zu Ende - Urteil im Bonn-Prozess: Psychiater wegen fragwürdiger Medikamentengabe an Kinder angeklagt
Der Prozess gegen den Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff nähert sich nach mehr als einem Jahr Verhandlungsdauer dem Ende zu. Ihm wird vorgeworfen, psychoaktive Medikamente an junge Patientinnen und Patienten ohne ausreichende medizinische Begründung verschrieben zu haben. Das Urteil soll am 4. März 2023 vom Landgericht Bonn verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft Winterhoff vor, das Antipsychotikum Pipamperon an Kinder und Jugendliche verordnet zu haben, obwohl das Medikament nur eingeschränkt für diese Altersgruppe zugelassen ist. Der Wirkstoff, der eigentlich bei Schlafstörungen und Unruhezuständen eingesetzt wird, erfordert vor der Verabreichung an Minderjährige eine strenge Risikoabwägung. Den Ermittlungen zufolge habe Winterhoff die Eltern nicht ausreichend über mögliche Nebenwirkungen oder alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt.
Ursprünglich umfasste die Anklage 36 junge Patientinnen und Patienten, doch das Gericht trennte später 26 Fälle ab, sodass noch zehn zur Verhandlung stehen. Winterhoff bestreitet jede Schuld und betont, die Verschreibungen seien ausschließlich im Interesse der Patientinnen und Patienten erfolgt und keineswegs routinemäßig vorgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen schwerer Körperverletzung.
Der Prozess begann im Februar 2025 vor dem Landgericht Bonn und dreht sich um die Frage, ob Winterhoff gegen medizinische Leitlinien verstoßen hat. Seine Verteidigung hält die Behandlungen für notwendig und betont, dass diese nicht nach einem einheitlichen Schema erfolgten.
Am 4. März 2023 wird das Gericht sein Urteil sprechen und damit ein langes juristisches Verfahren abschließen. Bei einer Verurteilung droht Winterhoff eine Haftstrafe von fast vier Jahren. Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob seine Verschreibungen den medizinischen Standards für junge Patientinnen und Patienten entsprachen.
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