Solinger Vizebürgermeister bleibt trotz Berufung vorerst im Amt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen ein Gerichtsurteil eingelegt, das die Suspendierung des Solinger Bürgermeisterstellvertreters Jan Welzel aufgehoben hatte. Der Fall wird nun vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen überprüft. Trotz der Berufung bleibt Welzel bis zur Entscheidung des Gerichts vorerst in seinem Amt.
Welzel, in Solingen für Rechtsangelegenheiten zuständig, war von der Bezirksregierung Düsseldorf zunächst für drei Monate suspendiert worden. Diese Entscheidung wurde später vom Verwaltungsgericht Düsseldorf rückgängig gemacht. Die Solinger CDU hat Welzel als engagierten gewählten Vertreter verteidigt und der Bezirksregierung politische Motive für die Suspendierung vorgeworfen.
Die Partei fordert eine Untersuchung des Falls und verlangt eine Stellungnahme von Regierungspräsident Thomas Schürmann. Da die Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, bleibt Welzel bis zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Amt.
Das Oberverwaltungsgericht wird den Fall nun prüfen, ohne dass sich zunächst etwas an Welzels Position ändert. Die Kritik der CDU an der Suspendierung und ihre Forderung nach Transparenz erhöhen den Druck auf die Düsseldorfer Behörden weiter. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts steht noch aus.






