Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Haftbefehlen und illegalen Waffen
Adeline SchmiedeckeFestnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Haftbefehlen und illegalen Waffen
Bundespolizisten nahmen am 14. Juni am Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen 43-jährigen obdachlosen Deutschen fest. Gegen den Mann lagen bereits zwei Haftbefehle vor. Die Beamten führten die Festnahme gegen 20:15 Uhr durch.
Der erste Haftbefehl ergab sich aus einer Verurteilung wegen Volksverhetzung, für die eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt worden war. Der zweite betraf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer Strafe von acht Monaten. Die Polizisten kontrollierten den Mann und belehrten ihn über seine Rechte im Zusammenhang mit der Festnahme und der Ordnungswidrigkeit.
Bei einer anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten ein Messer sowie einen ausziehbaren Schlagstock in seinem Besitz. Beide Gegenstände durfte er nicht legal führen. Die Waffen wurden sofort beschlagnahmt.
Nach der Durchsuchung wurde der Mann einer Justizvollzugsanstalt übergeben. Nun drohen ihm zusätzliche Anklagen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Mann bleibt in Haft und muss seine bestehenden Strafen antreten, während weitere rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet werden. Die beschlagnahmten Waffen verbleiben vorerst im Polizeibesitz.
