Vueling muss kostenloses Handgepäck erlauben – Gericht gibt Verbrauchern recht
Kilian SchlosserVueling muss kostenloses Handgepäck erlauben – Gericht gibt Verbrauchern recht
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für ungerecht gegenüber Passagieren erklärt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft künftig nicht mehr nur eine kleine Tasche als kostenloses Handgepäck zulassen darf. Die Klage war vom Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingereicht worden.
Das Gericht gab dem vzbv recht und begründete, Handgepäck sei ein grundlegender Bestandteil des Flugreise. Es urteilte, dass Vueling Passagieren gestatten muss, ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen standardmäßigen Handgepäckkoffer ohne Zusatzkosten mitzuführen. Dieser darf in der Summe der Maße bis zu 115 Zentimeter groß sein und bis zu zehn Kilogramm wiegen.
Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, begrüßte das Urteil. Sie argumentierte, Fluggesellschaften dürften nicht durch Gebühren für größeres Handgepäck zusätzliche Gewinne erzielen. Popp forderte zudem klarere gesetzliche Regelungen für Handgepäck in der gesamten Branche.
Das Urteil fällt in eine Phase, in der Brüssel über eine Reform der Fluggastrechte verhandelt. Ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air sind noch anhängig.
Vueling muss nun seine Handgepäckbestimmungen an die Gerichtsentscheidung anpassen. Passagiere der Airline werden künftig keine Extra-Gebühren mehr für standardmäßiges Handgepäck zahlen müssen. Der Fall könnte ein Präzedenzfall für andere Billigfluglinien werden, die sich mit rechtlichen Herausforderungen wegen Gepäckgebühren konfrontiert sehen.






