Telemedizin-Station in Winterberg: Apotheke darf innovative Arztkabine nicht nutzen
Angela DietzTelemedizin-Station in Winterberg: Apotheke darf innovative Arztkabine nicht nutzen
Apotheke Franziskus in Winterberg darf Telemedizin-Station vorerst nicht nutzen
Die Franziskus-Apotheke in Winterberg kann ihre neu installierte Telemedizin-Station derzeit nicht in Betrieb nehmen. Nur einen Tag vor der geplanten Neueröffnung der Apotheke verbot die zuständige Apothekerkammer die Nutzung des Medivise Telemedicine Box. Die Entscheidung lässt die 60.000 Euro teure Kabine ungenutzt – und die Apotheke in einer unsicheren Lage.
Begründet wurde das Verbot damit, dass eine Arztkabine innerhalb einer Apotheke gegen geltendes Recht verstoßen könnte. Die Behörden argumentieren, es bestehe die Gefahr unzulässiger Patientenzuweisungen. Dabei ist Telemedizin in Apotheken grundsätzlich erlaubt – konkret regelt dies § 129 Absatz 5h des Sozialgesetzbuchs.
Der Hersteller Medivise betont, dass seine Station alle pharmazeutischen, datenschutzrechtlichen und juristischen Vorgaben erfülle. Jürgen Schäfer, Inhaber der Apotheke, sieht in der Technologie klare Vorteile: Sie könne Routineaufgaben wie die Ausstellung von Folgerezepten oder die Beratung zu Telemedizin-Dienstleistungen deutlich vereinfachen.
Ab Anfang nächsten Jahres will Schäfer die Geschäftsführung an seine angestellte Apothekerin Jasmin Ennulath übergeben. Beide sind überzeugt, dass Telemedizin besonders in ländlichen Regionen wie Winterberg einen wichtigen Beitrag leisten könnte. Gegen das Verbot hat Schäfer Widerspruch eingelegt und arbeitet nun gemeinsam mit Medivise an einer Lösung, um den Zugang zu lokalen Telemedizin-Angeboten wiederherzustellen.
Streitpunkt bleibt, ob die Station den bestehenden Vorschriften entspricht. Falls eine Einigung gelingt, könnte die Kabine der Bevölkerung wichtige medizinische Dienstleistungen bieten. Bis dahin müssen Apotheke und Kunden auf eine Entscheidung warten.






