23 April 2026, 18:13

Neues Bundesgesetz: Baum- und Heckenschnitt ab März streng verboten

Ein gewundener Pfad durch einen dichten Wald hoher, grüner Bäume mit einem grünen Zaun auf der rechten Seite, beschattet von der Baumkrone.

Neues Bundesgesetz: Baum- und Heckenschnitt ab März streng verboten

Bundesweites Verbot zum Schneiden von Bäumen und Sträuchern in Kraft

Ab sofort gilt bundesweit ein generelles Verbot für den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern. Die Regelung erstreckt sich vom 1. März bis zum 30. September und soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere schützen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz rechnen.

Das Verbot umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten: Das Fällen, Beschneiden oder Entfernen von Bäumen außerhalb von Wäldern und Gärten ist untersagt. Gleiches gilt für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere verholzende Pflanzen. Selbst routinemäßige Pflegearbeiten mit Heckenscheren oder ähnlichen Geräten sind in dieser Zeit verboten.

Alle Schnittmaßnahmen müssen bis spätestens 28. Februar abgeschlossen sein, um Strafen zu vermeiden. Ausnahmen sind selten, können aber für behördlich angeordnete Maßnahmen oder im öffentlichen Interesse liegende Vorhaben gewährt werden – vorausgesetzt, die zuständigen Stellen erteilen eine Genehmigung.

Auch außerhalb der Schutzzeit sind bestimmte Arbeiten mit Vorsicht verbunden: Das Fällen alter Bäume oder umfangreiche Rückschnittmaßnahmen können eine vorherige artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Brut- und Ruheplätze besonders geschützter Tiere nicht beeinträchtigt werden.

Bei Unsicherheiten über die geltenden Regeln können sich Bürgerinnen und Bürger beraten lassen. Die Untere Naturschutzbehörde beim Umweltamt bietet Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften und zum Artenschutz an. Anfragen können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.

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Die Bestimmungen werden streng durchgesetzt, und Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen möglich. Wer das Verbot ignoriert, riskiert hohe Geldbußen. Um auf der sicheren Seite zu sein, wird dringend empfohlen, vor geplanten Schnittarbeiten Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde zu halten.

Quelle