Kohleausstieg in NRW: Gaskraftwerke sollen 2030 die Wende bringen – doch die Zeit wird knapp
Angela DietzKohleausstieg in NRW: Gaskraftwerke sollen 2030 die Wende bringen – doch die Zeit wird knapp
Die Bundesregierung hat ihre Kraftwerksstrategie finalisiert und damit den Fahrplan für den Ausstieg aus der Kohle zugunsten von Gaskraftwerken vorgelegt. Die am 14. November 2025 erzielte Einigung umfasst einen subventionierten Industrie-Strompreis sowie einen Zeitplan für den Bau neuer Gaskraftwerke. Verzögerungen werfen jedoch die Frage auf, ob Nordrhein-Westfalen sein Ziel, bis 2030 aus der Kohle auszusteigen, noch erreichen kann.
Ursprünglich sollte die Strategie bereits früher abgeschlossen werden, mit Ausschreibungen für Gaskraftwerke noch 2025. Stattdessen verzögerte sich der Prozess, sodass die Vergabephase nun erst 2026 beginnen soll. Der Plan sieht nun mindestens acht Gigawatt neuer Gaskapazitäten vor, wobei allein fünf Gigawatt auf Nordrhein-Westfalen entfallen könnten. Sieben Gaskraftwerke sind derzeit in dem Bundesland geplant.
Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss die Wettbewerbsbehörde der EU-Kommission die Subventionen für diese Anlagen genehmigen. Energieunternehmen wie Uniper, RWE und Steag Iquoni haben ihre Projekte bereits vorangetrieben und zeigen sich zuversichtlich, den Termin für 2030 einhalten zu können. Die Gaskraftwerke sollen ab dem 1. April 2030 die letzten Kohlekraftwerke der Region ersetzen.
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses müssen nun zügig in Gesetzesform gegossen werden. Ein wichtiger Stichtag ist der 15. August 2026, an dem die Bundesregierung das Kohleausstiegsgesetz überprüfen wird. Die Verzögerung bei der Finalisierung der Strategie lässt jedoch einige zweifeln, ob Nordrhein-Westfalen den Kohleausstieg noch fristgerecht schaffen kann.
Die Kraftwerksstrategie ebnet den Weg für Deutschlands Übergang von der Kohle zum Gas. Die neuen Anlagen sollen bis 2030 ans Netz gehen, doch Genehmigungen und rechtliche Schritte müssen zügig vorankommen. Der Erfolg des Plans hängt nun von einer zeitnahen EU-Zustimmung und der Fähigkeit der Unternehmen ab, die Bauvorhaben termingerecht umzusetzen.






