Grundsteuer in Essen 2026: Gericht stoppt endgültige Festsetzung
Adeline SchmiedeckeGrundsteuer in Essen 2026: Gericht stoppt endgültige Festsetzung
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die endgültige Festsetzung der Essener Grundsteuer für 2026 verzögert. Das am 4. Dezember 2025 ergangene Urteil betrifft unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Behörden prüfen nun die Auswirkungen, bevor die neuen Steuersätze festgelegt werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab seine Entscheidung am 4. Dezember 2025 bekannt. Da die schriftliche Begründung noch aussteht, bleibt das Urteil vorläufig. Infolgedessen kann die Essener Grundsteuer für 2026 erst nach Abschluss weiterer rechtlicher Prüfungen endgültig bestätigt werden.
Die Grundsteuerbescheide werden dennoch wie geplant am 3. Februar 2026 verschickt. Allerdings könnten diese vorläufigen Bescheide nicht alle Anpassungen enthalten – insbesondere nicht für Änderungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt wurden. Eine erste Korrekturwelle ist für den 4. Februar 2026 vorgesehen, soweit Anpassungen bereits möglich sind.
Ein zweiter Bescheid folgt im Laufe des Jahres 2026, in dem etwaige rückwirkende Steueranpassungen ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt werden. Gebührenbescheide, die unabhängig von der Grundsteuer erhoben werden, bleiben davon unberührt und werden wie gewohnt im Februar 2026 versandt. Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Personalkapazitäten müssen Anrufer nach dem 3. Februar mit Wartezeiten rechnen.
Für weitere Informationen verweist die Stadt auf die Website www.ourwebsite/gba.
Die Verzögerung bedeutet, dass Grundstückseigentümer in Essen ihre vorläufigen Steuerbescheide zwar am 3. Februar 2026 erhalten, weitere Anpassungen jedoch wahrscheinlich sind. Die endgültige Festsetzung der Steuersätze für 2026 hängt von der schriftlichen Urteilsbegründung und deren rechtlicher Bewertung ab. Rückwirkende Änderungen werden über einen späteren Bescheid im Jahr 2026 umgesetzt.






