Gericht wehrt Eilantrag gegen Windkraftanlage im Hochsauerland ab
Kilian SchlosserParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht wehrt Eilantrag gegen Windkraftanlage im Hochsauerland ab
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass das Projekt keine unzumutbare Gefahr für die Flugsicherheit oder den Betrieb darstelle.
Der Verein hatte argumentiert, die Anlage – die etwa 550 Meter von seinem Startplatz entfernt errichtet werden soll – würde unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen. Zudem sei die Konstruktion ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Piloten. Das OVG stellte jedoch fest, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden war und es keine Belege dafür gebe, dass die Windkraftanlage die Zukunft des Vereins gefährde.
Das Gericht verwies darauf, dass Flugaktivitäten bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin sicher möglich seien. Zwar hatte der Verein Bedenken wegen möglicher Beeinträchtigungen geäußert, doch die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Platzierung der Anlage keinen Anlass für eine Unterbrechung des Projekts biete. Über weitere Windpark-Projekte in der Region, die zu ähnlichen Konflikten mit Freizeitaktivitäten wie Gleitschirmfliegen oder Drachensteigen führen könnten, ist bisher nichts bekannt.
Mit der Abweisung der Klage kann die Windkraftanlage nun wie geplant gebaut werden. Das Urteil bestätigt, dass die Bedenken des Vereins im Rahmen der Anhörung berücksichtigt wurden. Flugaktivitäten bleiben möglich, wenn auch mit bestimmten Einschränkungen abhängig von den Windverhältnissen.






