Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Standorts in Höxter – Urteil überrascht Hochschule
Kilian SchlosserGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Standorts in Höxter – Urteil überrascht Hochschule
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, ihren Standort in Höxter zu schließen. Das Urteil erklärte die geplante Verlegung der Studiengänge nach Detmold oder Lemgo für rechtswidrig. Die Entscheidung unterstreicht den gesetzlichen Schutz des Höxter-Standorts nach dem Landeshochschulrecht.
Die TH OWL hatte angekündigt, den Lehrbetrieb in Höxter bis zum Wintersemester 2026/2027 vollständig einzustellen. Als Begründung führte die Hochschule wirtschaftliche Defizite an. Zwar war ein "Gemeinwohl-Campus Höxter" vorgeschlagen worden, um Technik und Sozialwissenschaften zu verbinden, konkrete Pläne für die Zukunft des Standorts blieben jedoch aus.
Das Gericht urteilte, dass eine vollständige Aufgabe des Campus die Befugnisse der Hochschule überschreite. Das Landesrecht sieht Höxter ausdrücklich als Hochschulstandort vor und verbietet damit eine komplette Schließung. Auch der Eingriff der Landesaufsicht im vergangenen Jahr wurde als rechtmäßig bestätigt.
Die Verlegung von Studiengängen ohne klare Perspektive für Höxter wurde als unzulässig bewertet. Das Urteil betont, dass ein solcher Schritt gegen die gesetzlichen Schutzbestimmungen für den Standort verstoßen würde.
Die Entscheidung zwingt die TH OWL, ihre Pläne für Höxter neu zu überdenken. Künftige Änderungen müssen dem Landesrecht entsprechen und sicherstellen, dass der Standort erhalten bleibt. Die Hochschule muss nun eine rechtlich einwandfreie Lösung finden, um ihre finanziellen Herausforderungen zu bewältigen, ohne den Standort vollständig aufzugeben.






