Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen nach Prüfung frei
Adeline SchmiedeckeZoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen nach Prüfung frei
Deutsche Zollbeamte haben nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 Cannabissamen an ihren Besitzer zurückgegeben. Die Samen waren bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze im August 2025 zunächst beschlagnahmt worden. Die Behörden bestätigten später, dass ihr Import nach deutschen Vorschriften legal sei.
Die Beschlagnahmung erfolgte Anfang August 2025 an einem Grenzübergang im Kreis Viersen in der Nähe der Niederlande. Zollbeamte hielten die Sendung zurück, um ihre Übereinstimmung mit dem deutschen Recht zu prüfen. Die Samen gehörten einem niederländischen Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist.
Es folgten Ermittlungen durch den Zoll und die Staatsanwaltschaft. Die Behörden stellten fest, dass Cannabissamen als Vermehrungsmaterial gelten und daher legal eingeführt werden dürfen. Am 22. Oktober 2025 gab die Zollstelle Krefeld die 20.000 Samen an den niederländischen Eigentümer zurück.
Die Rückgabe erfolgte, nachdem die Behörden die rechtliche Einstufung der Samen überprüft hatten. Der Fall verdeutlicht den Unterschied zwischen Cannabissamen und verbotenen Cannabisprodukten nach deutschen Regelungen. Gegen das niederländische Unternehmen werden keine weiteren rechtlichen Schritte erwartet.






