01 May 2026, 06:13

Zoll entdeckt fünf undokumentierte Arbeiter auf Baustelle in Gladbeck

Schwarzes und weißes Foto einer Fabrik mit Arbeitern, die Maschinen bedienen, umgeben von Metallstangen und -pfählen, beschriftet mit "Neue Eisenglebeerei, die erste Fabrik in Deutschland" unten.

Zoll entdeckt fünf undokumentierte Arbeiter auf Baustelle in Gladbeck

Zollbehörde Dortmund deckt fünf nicht gemeldete Arbeiter bei Routinekontrolle in Gladbeck auf

Bei einer Routineüberprüfung in Gladbeck entdeckte die Dortmunder Zollbehörde am 22. Oktober 2025 fünf undokumentierte Arbeiter. Die Männer, die für ein polnisches Unternehmen tätig waren, verfügten weder über gültige Aufenthaltstitel noch über Arbeitserlaubnisse für Deutschland. Gegen sie wurden inzwischen strafrechtliche Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Die Kontrolle fand auf einer Baustelle für Glasfaserkabel in Gladbeck statt. Fünf Arbeiter – vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger – konnten weder gültige Visa noch Aufenthaltsgenehmigungen vorweisen. Einer der Usbeken war bereits zuvor in Deutschland wegen illegalen Aufenthalts registriert worden.

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Die Zollbeamten nahmen die fünf Männer vorläufig fest, während die Ermittlungen laufen. Ihr Arbeitgeber, ein polnisches Unternehmen, steht nun unter Verdacht, gegen Entsenderichtlinien verstoßen zu haben. Die Behörden prüfen, ob das Unternehmen bei der Beschäftigung der Arbeiter deutsche Arbeitsgesetze eingehalten hat.

Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Selbst geringfügigere Strafen – ab 200 Euro nach Gesetzen wie dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) – werden im Gewerbezentralregister erfasst. Unternehmen, gegen die Bußgelder von mindestens 2.500 Euro verhängt werden, können zudem vorübergehend von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Die fünf festgenommenen Arbeiter bleiben bis zum Abschluss der Ermittlungen in Gewahrsam. Ihrem Arbeitgeber drohen hohe Geldstrafen, falls Verstöße gegen deutsche Arbeits- und Entsenderegeln nachgewiesen werden. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung von Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Staatsbürger in Deutschland.

Quelle