05 April 2026, 02:12

Wildkräuter pflücken: Warum es in Deutschland oft verboten ist

Offenes Buch mit einer Zeichnung von zwei Kaninchen in grasiger Umgebung und Text oben und unten.

Wildkräuter pflücken: Warum es in Deutschland oft verboten ist

Wildkräuter oder Blumen auf Wiesen pflücken mag harmlos wirken – doch in ganz Deutschland gelten strenge Regeln. In Schleswig-Holstein und vielen anderen Regionen ist das Betreten von Ackerland grundsätzlich verboten. Selbst in nicht geschützten Gebieten ist für das Sammeln von Pflanzen oft die Erlaubnis der Grundbesitzer erforderlich.

Bundesgesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz (§23) setzen klare Grenzen für den öffentlichen Zugang. Das Verlassen markierter Wege, das Pflücken von Pflanzen oder das Stören der Natur in Schutzgebieten ist verboten – es sei denn, lokale Verordnungen sehen Ausnahmen vor. Auf privatem Farmland kann unbefugtes Betreten ohne Zustimmung des Eigentümers rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Besonders streng sind die Vorschriften während der Wachstumsphase von März bis Oktober. Einige Bundesländer verbieten in diesen Monaten ausdrücklich das Betreten von Wiesen, um die Ernte zu schützen. Das Betreten von Feldern kann zudem die Existenzgrundlage der Landwirte gefährden, indem es ihre Nahrungsgrundlage zerstört.

Obwohl es in bestimmten Gebieten Ausnahmen geben mag – etwa auf Waldwiesen, die unter das Bundeswaldgesetz fallen –, gibt es in keinem Bundesland spezifische Regelungen, die das uneingeschränkte Sammeln von Wildkräutern auf Ackerland erlauben. Stattdessen gestatten Bürgerliches Recht und lokale Gepflogenheiten mitunter einen begrenzten Zugang, doch diese Fälle sind selten und oft unklar. Für Haustierbesitzer, die frisches Grün suchen, bleibt die sicherste Lösung, zunächst die Grundbesitzer um Erlaubnis zu bitten.

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Weitere Details dazu, was Wanderer und Sportler auf Feldern dürfen, finden sich im Artikel "Gefragt: Was dürfen Wanderer und Sportler auf dem Acker?", bereitgestellt von Glomex.

Ohne ausdrückliche Genehmigung kann das Betreten von Wiesen zum Sammeln von Kräutern oder Blumen gegen das Gesetz verstoßen. Landwirte sind auf diese Regeln angewiesen, um ihre Ernte zu schützen, und Verstöße können mit Strafen geahndet werden. Wer sich unsicher ist, sollte vor dem Betreten von Ackerland immer die örtlichen Behörden oder den Grundbesitzer kontaktieren.

Quelle