Verbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Kilian SchlosserVerbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 in einem Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät befand sich im aufgegebenen Reisegepäck eines 42-jährigen marokkanischen Staatsbürgers, der sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir, Marokko, vorbereitete.
Der Elektroschocker verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) gelten nicht zertifizierte Elektroschocker als verbotene Waffen.
Der Mann gab gegenüber den Beamten an, das Gerät einem Freund mitnehmen zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeite. Die Polizei beschlagnahmte den Elektroschocker und leitete ein Strafverfahren gegen ihn nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes ein.
Nach Abschluss der Maßnahmen durften die Behörden den Mann seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen. Der Elektroschocker wurde aus dem Verkehr gezogen. Dem Mann drohen nun rechtliche Konsequenzen nach den deutschen Waffenbestimmungen. Der Fall unterstreicht die strengen Kontrollen solcher Geräte im Land.
