17 June 2026, 17:46

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wer wird neuer Oberbürgermeister und Landrat?

Wiederholungswahl am Sonntag, den 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wer wird neuer Oberbürgermeister und Landrat?

Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach und des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises findet am Sonntag, 28. September 2025, statt

Am kommenden Sonntag, den 28. September 2025, entscheiden die Wähler:innen in einer Stichwahl über die endgültigen Kandidat:innen für das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach sowie des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigte können ihre Stimme entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Die Standorte der Wahllokale sind auf der Website der Stadt einsehbar oder können beim Wahlamt erfragt werden. Das zentrale Wahlamt befindet sich in der Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach, und ist unter der Telefonnummer 02202 - 14 28 88 sowie per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

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Die Unterlagen für die Briefwahl können beim direkten Wahlamt der Stadt gegen Vorlage eines Personalausweises angefordert werden. Wer bereits vor der Kommunalwahl am 14. September einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch. Die Zusendung erfolgt am Montag, den 22. September 2025.

Wähler:innen, die kurzfristig erkranken, können die Briefwahl noch bis Sonntag, 15 Uhr, beantragen. Hierfür sind ein ärztliches Attest sowie eine Vollmacht für eine Vertretung erforderlich. Die Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 16 Uhr, entweder in den städtischen Briefkästen oder direkt im zentralen Wahlamt eingereicht werden.

Wer für die Wahl im September bereits Briefwahl beantragt hat, kann am Stichwahlsonntag nicht persönlich im Wahllokal wählen. Das Wahlamt kann auf Anfrage bestätigen, ob für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt wurden.

Die Stichwahl wird die Führungsspitzen für Bergisch Gladbach und den Rheinisch-Bergischen Kreis endgültig bestimmen. Die Wähler:innen haben verschiedene Möglichkeiten zur Teilnahme – sowohl vor Ort als auch per Briefwahl. Sämtliche Fristen und Unterlagen sind durch das Wahlamt der Stadt klar geregelt und einsehbar.

Quelle