Stadtverwaltung lehnt drei Einsprüche gegen Stadtratswahl ab
Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die jüngsten Ergebnisse der Stadtratswahl zurückgewiesen. Die Beanstandungen betrafen die Methode zur Berechnung der Sitzverteilung. Wählerinnen, Wähler und Parteien hatten gemäß dem Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen das Recht, innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Bedenken vorzubringen.
Die Einsprüche wurden von Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz eingereicht, die alle Mitglieder des Wahlausschusses sind. Sie argumentierten, das mathematische Verfahren zur Sitzverteilung sei fehlerhaft, und forderten eine vollständige Überprüfung. Die Verwaltung wies die Beschwerden jedoch als unbegründet zurück mit der Begründung, sie stützten sich auf falsche rechtliche Argumente und beriefen sich auf Satzungen, die für die Sitzverteilung nicht relevant seien.
Zunächst wird der Wahlprüfungsausschuss die Einsprüche prüfen. Nach dieser ersten Prüfung trifft der neu gewählte Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung die endgültige Entscheidung. Die Einsprüche wurden aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Der neue Rat wird die Angelegenheit nach seiner ersten Sitzung offiziell behandeln. Das Verfahren folgt den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes.






