Selbstbestimmungsgesetz: Wie Deutschland Geschlechtsänderungen revolutioniert
Kilian SchlosserSelbstbestimmungsgesetz: Wie Deutschland Geschlechtsänderungen revolutioniert
Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz erleichtert die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags
Seit August 2024 können Einwohner:innen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern. Das neue Gesetz ermöglicht die Anpassung durch eine einfache Erklärung beim örtlichen Standesamt. Allein in Essen haben seit Inkrafttreten im November 2024 bereits 281 Personen das Verfahren genutzt.
Das Gesetz über die Selbstbestimmung bei der Geschlechtsangabe (SBGG), auch Selbstbestimmungsgesetz genannt, trat in Essen am 1. November 2024 in Kraft. Demnach können Betroffene ihren Geschlechtseintrag – ob weiblich, männlich, divers oder ohne Angabe – durch eine notariell beglaubigte Erklärung ändern. Gleichzeitig muss im Rahmen des Verfahrens ein neuer Vorname gewählt werden.
Bundesweit ließen 2024 rund 10.589 Menschen ihren Geschlechtseintrag anpassen, wobei fast alle Änderungen (9.993) auf die Monate November und Dezember entfielen. In Großstädten wie Berlin wurden im ersten Jahr etwa 2.500 Anpassungen vorgenommen. Das Essener Standesamt hat bisher 281 Anträge bearbeitet, weitere 13 sind Stand 12. November noch in Bearbeitung.
Das Gesetz sieht eine dreimonatige Wartefrist nach der Registrierung der Änderungsabsicht vor. Antragstellende haben ab dem ersten Antrag bis zu sechs Monate Zeit, um das Verfahren abzuschließen. Nach der offiziellen Änderung ist für ein Jahr keine weitere Korrektur von Geschlechtseintrag oder Namen möglich.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags in Deutschland deutlich vereinfacht. Das Essener Standesamt bearbeitet weiterhin Anträge – seit November 2024 wurden bereits Hunderte abgewickelt. Durch Wartezeiten und Beschränkungen soll sichergestellt werden, dass Änderungen wohlüberlegt sind, bevor sie rechtskräftig werden.