Radrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt straffrei davon
Angela DietzRadrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt straffrei davon
Radschnellfahrer mit 59 km/h in 30er-Zone geblitzt – doch es gab keine Konsequenzen
Bei einer Verkehrskontrolle in Nachrodt-Wiblingwerde wurde ein Radfahrer mit 59 km/h in einer 30er-Zone erwischt. Der Vorfall ereignete sich auf der Wiblingwerder Straße in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Obwohl der Radler zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern zählte, blieb eine sofortige Ahndung aus.
Die Geschwindigkeitskontrolle am 18. März 2026 erfasste zwischen 13:30 und 17:00 Uhr insgesamt 587 Fahrzeuge. Davon überschritten 52 die zulässige Höchstgeschwindigkeit so deutlich, dass ein Verwarnungsgeld fällig wurde. Spitzenreiter war ein Pkw mit 72 km/h, gefolgt vom Radfahrer mit 59 km/h.
Geschwindigkeitsvorschriften gelten für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Radfahrer. Allerdings unterscheiden sich die Strafen deutlich. Während Autofahrer nach einem festen Bußgeldkatalog bestraft werden, hängt die Ahndung bei Radlern von der Situation ab, etwa davon, ob eine konkrete Gefahr entstand. Besonders in Schulnähe urteilen Gerichte oft strenger.
Wäre der Radfahrer angehalten worden, wäre kein Standardbußgeld fällig geworden. Mögliche Folgen hätten eine Verwarnung, ein Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro oder sogar ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg sein können – vorausgesetzt, es hätte eine nachweisbare Gefährdung vorgelegen. Da jedoch keine Maßnahmen ergriffen wurden, blieb der Vorfall ohne direkte Konsequenzen.
Der Fall zeigt die Lücken bei der Geschwindigkeitsüberwachung von Radfahrern. Zwar müssen auch sie Tempolimits einhalten, doch die Strafen sind im Vergleich zum motorisierten Verkehr uneinheitlich. Die Behörden bewerten jeden Einzelfall, wobei das Risiko und nicht allein die Geschwindigkeit entscheidend ist.






