Neue Regeln für Jagdscheine im Kreis Herford verzögern Bearbeitungszeiten
Kilian SchlosserNeue Regeln für Jagdscheine im Kreis Herford verzögern Bearbeitungszeiten
Neue Bundesgesetze haben die Bearbeitung von Jagdscheinen im Kreis Herford verändert. Die Regelungen, die Teil des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems sind, traten am 31. Oktober 2024 in Kraft. Sie führen strengere Überprüfungen der Vorstrafenfreiheit und längere Bearbeitungszeiten für Antragsteller ein.
Nach dem aktualisierten System muss die zuständige Jagdbehörde des Kreises nun bei der Prüfung der Anträge die örtliche Polizei sowie das Zollfahndungsamt einbeziehen. Falls ein Antragsteller innerhalb der letzten zehn Jahre aus einem anderen Bundesland nach Herford gezogen ist, müssen die Behörden zudem die Polizei am früheren Wohnort kontaktieren. Dies stellt eine deutliche Abkehr von früheren Verfahren dar, bei denen Genehmigungen oft innerhalb weniger Tage erteilt wurden.
Antragsteller müssen keinen Nachweis über eine Jagdhaftpflichtversicherung mehr mit dem ersten Antrag einreichen. Allerdings ist dieser vor der endgültigen Genehmigung vorzulegen. Der Kreis rät Jägern, ihre Scheine frühzeitig zu verlängern – ab dem 1. Dezember 2025 für solche, die am 31. März 2026 ablaufen.
Im Kreis Herford gibt es derzeit rund 2.400 Jäger mit gültigem Jagdschein. Jährlich stellt die Behörde bis zu 500 neue Scheine aus oder verlängert bestehende. Die Anträge werden online über das Serviceportal des Kreises unter dem Punkt "Öffentliche Ordnung und Einbürgerung" eingereicht.
Die Änderungen verlängern die Bearbeitungszeiten und verschärfen die Hintergrundprüfungen. Jäger im Kreis Herford müssen ihre Verlängerungen nun frühzeitiger planen und sicherstellen, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen. Detaillierte Statistiken zu den im Jahr 2024 ausgestellten Scheinen sind weiterhin nur über die örtlichen Behörden erhältlich.






