Merz-Regierung verschärft Bürgergeld: Strengere Vermögensregeln und Umzugspflicht ab 2026
Kilian SchlosserMerz-Regierung verschärft Bürgergeld: Strengere Vermögensregeln und Umzugspflicht ab 2026
Die Regierung unter Friedrich Merz hat eine grundlegende Reform des Grundsicherungssystems auf den Weg gebracht, die strengere Regeln für Vermögensgrenzen und Umzugsverpflichtungen vorsieht. Die Änderungen stoßen bei Kommunen und Sozialverbänden auf massive Kritik. Zu den zentralen Neuerungen gehören gekürzte Schonvermögen und der Wegfall von Karenzzeiten für Leistungsbezieher:innen.
Nach dem neuen System staffeln sich die Freibeträge künftig nach Alter: Unter 20-Jährige dürfen 5.000 Euro behalten, für Menschen ab 21 Jahren steigt die Grenze auf 10.000 Euro. Ab 41 Jahren liegt der Freibetrag bei 12.500 Euro, und für Personen ab 51 Jahren bei 15.000 Euro. Ein Beispiel: Eine 43-jährige alleinstehende Person mit 14.000 Euro Ersparnissen hätte künftig keinen Anspruch mehr auf Leistungen.
Auch Altersvorsorge in Form von Barguthaben, Aktien oder privaten Investmentplänen wird nun grundsätzlich zum Vermögen gezählt – es sei denn, die Mittel sind ausdrücklich als "zweckgebunden" ausgewiesen. Die bisherige Karenzzeit für Vermögen, die bisher Spielraum bot, entfällt ab 2026 komplett für Bürgergeld-Empfänger:innen.
Eine weitere weitreichende Änderung ist die "Umzugspflicht ab dem ersten Tag". Sozialverbände lehnen diese Regel scharf ab und warnen vor unzumutbarem Druck auf besonders Schutzbedürftige. Gleichzeitig zeigen sich viele Kommunen skeptisch und zweifeln an, ob die Reformen einkommensschwache Haushalte nicht zusätzlich belasten.
Das überarbeitete System verschärft die Zugangsvoraussetzungen durch niedrigere Freibeträge und gestrichene Übergangsregelungen. Ab 2026 gelten für alle Bürgergeld-Bezieher:innen strengere Vermögensprüfungen und Umzugsauflagen. Kritiker:innen befürchten, dass dadurch noch mehr Menschen ohne existenzsichernde Unterstützung dastehen könnten.






