04 April 2026, 18:13

Medienanwalt stoppt Verbreitung privater Videoaufnahmen von Verena Kerth

Ein Mann im Anzug und Krawatte spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich zur Genehmigung eines Gesetzes zur Verbot des Internets durch die Regierung.

Medienanwalt stoppt Verbreitung privater Videoaufnahmen von Verena Kerth

Ein aktueller medienrechtlicher Fall unterstreicht die Bedeutung schnellen juristischen Handelns beim Schutz persönlicher Rechte. Der Anwalt Constantin Martinsdorf erwirkte für die TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth erfolgreich eine einstweilige Verfügung, nachdem private Videoaufnahmen von ihr ohne ihre Zustimmung in einer Dokumentation gezeigt worden waren. Das Urteil verhindert die weitere Verbreitung des Materials und zeigt, wie entscheidend Tempo und Präzision in solchen Streitfällen sind.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits standen heimlich aufgenommene Aufnahmen von Verena Kerth, die in einer umstrittenen Dokumentation enthalten waren, die am 25. Januar 2026 veröffentlicht wurde. Der Film, an dem Marc Terenzi und Oliver Pocher mitwirkten, löste Bedenken wegen Verstößen gegen den Persönlichkeitsschutz aus. Trotz der Veröffentlichung der Aufnahmen wurden erst am 4. April 2026 – etwa 69 Tage später – öffentlich rechtliche Schritte bekannt.

Constantin Martinsdorf, Medienrechtsexperte der Kanzlei Bietmann, vertrat Kerth vor dem Landgericht Köln. Der Fall drehte sich um den Schutz persönlicher Rechte, zu denen Privatsphäre, Ruf und die Kontrolle über die eigenen Daten zählen. Gerichte verlangen in der Regel glaubwürdige Beweise und berücksichtigen auch das eigene Verhalten der betroffenen Person bei der Prüfung solcher Ansprüche.

Martinsdorf betonte die Notwendigkeit schneller, strategischer Reaktionen in medienrechtlichen Auseinandersetzungen. Seine 2019 gegründete Kanzlei ist auf Arbeitsrecht, Steuerrecht und Urheberrecht spezialisiert, mit einem Schwerpunkt auf medienrechtlichen Fällen. Die erfolgreiche einstweilige Verfügung in diesem Fall zeigt, wie rechtzeitiges Handeln die unbefugte Nutzung privater Aufnahmen verhindern kann.

Die Verfügung blockiert die weitere Verbreitung der umstrittenen Aufnahmen und schützt so Kerths Persönlichkeitsrechte. Der Fall dient zudem als Mahnung, wie sehr medienrechtliche Verfahren von schnellem Eingreifen abhängen. Für Betroffene ähnlicher Verstöße bleiben juristische Expertise und entschlossenes Handeln entscheidend, um persönliche Freiheitsrechte zu wahren.

Quelle