17 March 2026, 20:11

Lärmstreit um Kölner Freie Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück

Eine detaillierte Karte von Köln, Deutschland, mit einer handgezeichneten Gebäudezeichnung auf einem Papierüberlag, das Text über die Geschichte, Kultur und Sehenswürdigkeiten der Stadt enthält.

Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Freie Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück

Der langjährige Streit zwischen dem Kölner Freien Volksbühne-Theater und einem Anwohner in der Nachbarschaft hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung nach Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt steht eine Baugenehmigung, die den Umbau von Räumlichkeiten neben dem Theater in eine Wohnung erlaubte.

Der Konflikt eskalierte, als das Verwaltungsgericht Münster im Juni 2024 entschied, die Baugenehmigung zu widerrufen. Die Richter gaben dem Anwohner recht und begründeten dies damit, dass die Lärmbelastung durch den Theaterbetrieb die gesetzlichen Grenzwerte überschreite. Damit war das Umbauprojekt vorerst gestoppt.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig griff später ein. Es stellte fest, dass das Münsteraner Urteil sich zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte stützte, ohne alle relevanten Aspekte umfassend zu prüfen. Daraufhin wurde der Fall an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen, wo nun eine neue Verhandlung stattfinden soll.

Der Streit betrifft nicht etwa Ansprüche in Bezug auf ein ehemaliges Druckereigebäude in Köln oder dessen Umbau. Frühere Berichte hatten den Fall fälschlicherweise mit einem separaten Projekt in Düsseldorf in Verbindung gebracht.

Das Oberverwaltungsgericht Münster muss nun die Beweislage neu bewerten, bevor eine endgültige Entscheidung fällt. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob der Wohnungsumbau in der Nähe der Volksbühne fortgesetzt werden kann. Sowohl das Theater als auch der Anwohner warten gespannt auf die nächsten Schritte im Rechtsverfahren.

Quelle