08 April 2026, 06:11

Kölner Behörde konfisziert Handys von Abschiebebedrohten – monatelang ohne Rückgabe

Eine Gruppe von Menschen sitzt auf dem Boden eines Flughafens, einige halten Handys, mit verstreuten Taschen und Bildschirmen, die Zika-Virus-Informationen anzeigen, im Hintergrund.

Kölner Behörde konfisziert Handys von Abschiebebedrohten – monatelang ohne Rückgabe

Kölner Ausländerbehörde beschlagnahmt seit Januar 130 digitale Geräte von abschiebebedrohten Personen

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Seit Januar hat die Kölner Ausländerbehörde 130 digitale Geräte von Menschen beschlagnahmt, gegen die ein Abschiebebeschluss vorliegt. Das entspricht fast 40 Prozent aller Beschlagnahmungen in ganz Nordrhein-Westfalen im gleichen Zeitraum. Die Praxis ist zwar rechtlich zulässig, fällt im Vergleich zu anderen deutschen Städten jedoch durch ihre ungewöhnliche Strenge auf.

Besonders auffällig ist die Kölner Regelung, Geräte "bis zur Ausreise" einzubehalten. Während andere Regionen die Geräte nach einer Prüfung zurückgeben, behalten die Kölner Behörden Handys und Speichermedien auf unbestimmte Zeit – denn Abschiebeverfahren ziehen sich oft über Jahre hin. Erst durch die Hinweise eines Geflüchteten an die Linken-Politikerin Clara Bünger wurde die Praxis öffentlich bekannt.

Die rechtliche Grundlage für solche Durchsuchungen besteht seit Februar 2024. Bei der Beschlagnahmung fertigen die Behörden vollständige digitale Kopien aller gespeicherten Daten an, einschließlich Cloud-Backups. Die Kölner Ausländerbehörde, die für die Umsetzung der Maßnahme zuständig ist, wird von der Juristin Christina Boeck geleitet. Sie betont, dass man sich dabei strikt im Rahmen des Gesetzes bewege.

Landesweit wurden zwischen Januar und Juni lediglich 344 Geräte beschlagnahmt, die meisten von Personen, die Deutschland verlassen müssen. Zwar erlaubt das Gesetz solche Schritte, doch Kölns konsequente Anwendung bleibt eine Ausnahme.

Betroffene bleiben so über lange Zeit ohne ihre privaten Geräte. Die digitalen Kopien ihrer Daten verbleiben bis zur vollzogenen Abschiebung in behördlicher Hand. Die Praxis wird zwar auf Basis der bestehenden Rechtsvorschriften fortgeführt, doch ihre langfristigen Folgen stehen weiterhin in der Kritik.

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