EU-Revolution: Sex nur mit ausdrücklichem "Ja" ist jetzt Gesetz
Die Europäische Kommission hat eine richtungsweisende Resolution verabschiedet, um den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken. Der Beschluss folgt auf jahrelange Debatten und spektakuläre Fälle, die Lücken in den bestehenden Gesetzen offenbarten. Nach den neuen Regeln sind sexuelle Handlungen ohne ausdrückliche Zustimmung künftig in der gesamten EU strafbar.
Die Reformbestrebungen gewannen an Dringlichkeit, nachdem es während der Silvesterfeiern 2015 in Köln zu massenhaften sexuellen Übergriffen gekommen war. Diese Vorfälle deckten Schwächen in der deutschen Rechtsordnung bei der Ahndung sexualisierter Gewalt auf. Als Reaktion führte Deutschland 2016 das "Nein-heißt-Nein"-Prinzip ein, das sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person unter Strafe stellt.
Die jüngste EU-Resolution geht noch einen Schritt weiter, indem sie den "Nur-Ja-heißt-Ja"-Standard übernimmt. Dieser Ansatz, der seit Langem von Rechtsexperten gefordert wird, wertet das Fehlen einer ausdrücklichen Zustimmung als klares Zeichen für Nicht-Einwilligung. Beschleunigt wurde dieser Wandel auch durch den Fall Gisèle Pelidot, der europaweit Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit strengerer Zustimmungsregelungen lenkte.
Mehrere europäische Länder haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt oder prüfen derzeit entsprechende Vorhaben. Mit ihrer Entscheidung strebt die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen an, um Opfern in allen Mitgliedstaaten besseren Schutz zu bieten.
Die Resolution markiert einen bedeutenden Schritt in der Bewältigung sexualisierter Gewalt in Europa. Indem die EU die ausdrückliche Zustimmung zum rechtlichen Maßstab erhebt, soll die Rechtsunsicherheit in Fällen von Übergriffen verringert werden. Die Änderung spiegelt einen wachsenden Konsens wider: Klare Gesetze sind nötig, um Opfer zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.






