Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Das neue System soll Medikationsfehler verringern und gefährliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln verhindern. Patienten behalten die volle Kontrolle darüber, wer ihre Daten einsehen darf, und können bei Bedarf bestimmten Einrichtungen den Zugriff entziehen.
Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und jede Abgabe in einer elektronischen Medikationsliste. So bleiben alle Eintragungen sicher und stets aktuell. Ab 2026 werden Apotheken zudem eigene Einträge ergänzen, etwa zu rezeptfreien Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln.
Apotheken in Dortmund begrüßen die Neuerung bereits. Sie können über die Gesundheitskarte drei Tage lang auf die Medikationsliste eines Patienten zugreifen. Wie Ärzte müssen sie sensible Daten vertraulich behandeln und dürfen sie ausschließlich zur Unterstützung der Patientenversorgung nutzen.
Trotz der Fortschritte bedarf die telematische Infrastruktur hinter der ePA noch Verbesserungen. Verantwortliche betonen, dass weitere Anpassungen nötig sind, um einen reibungslosen und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten.
Das verpflichtende ePA-System wird digitale Gesundheitsdaten in Deutschland vereinheitlichen. Patienten verwalten ihre Daten selbst und profitieren von weniger Rezeptfehlern. Apotheken und medizinisches Personal setzen auf das System, um eine sicherere und besser abgestimmte Versorgung zu ermöglichen.






