12 March 2026, 04:23

Deichmann verklagt Verpackungsregister wegen doppelter Abfallgebühren

Ein Schwarz-Weiß-Foto eines Schuhgeschäfts mit einer Wandhalterung für Schuhe, Regalen mit verschiedenen Gegenständen links und einer Plattform mit Schuhkartons am Boden.

Schuhkartonsstreit: Warum Deichmann wegen Entsorgungskosten klagt - Deichmann verklagt Verpackungsregister wegen doppelter Abfallgebühren

Schuhhändler Deichmann verklagt Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Der SchuhEinzelhändler Deichmann geht rechtlich gegen die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vor. Das Unternehmen wirft der Behörde vor, es doppelt für die Entsorgung von Verpackungsabfällen zu belasten – einmal über das eigene Recyclingsystem und zusätzlich über das gesetzlich vorgeschriebene duale System. Eine Gerichtsverhandlung in dem Streit findet am Freitag in Gelsenkirchen statt.

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Kartonverpackungen, in denen Deichmann seine Schuhe verkauft. Allein im vergangenen Jahr setzte der Händler in Deutschland rund 90 Millionen Paar ab – jedes in einer Schachtel verpackt. Die meisten Kunden lassen die Boxen zwar im Geschäft zurück, doch das Unternehmen recycelt sie über eigene Entsorgungswege.

Die ZSVR stuft diese Verpackungen jedoch als "systembeteiligungspflichtig" ein, da ein Teil davon – insbesondere durch OnlineBestellungen – bei privaten Verbrauchern landet. Nach deutschem Recht muss Deichmann daher Gebühren an ein duales System zahlen, das für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Haushaltsabfällen zuständig ist – inklusive dieser Schuhkartons. Der Händler widerspricht dem: Er argumentiert, die Entsorgung der Pappe übernehme er bereits selbst und dürfe daher nicht zusätzlich belastet werden.

Bisher gibt es keine vergleichbaren Urteile aus anderen Branchen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird die Argumente am Freitag verhandeln; eine Entscheidung könnte gegen Mittag ergehen (Aktenzeichen: 9 K 539/22).

Ein Erfolg für Deichmann könnte die Kosten für die Schuhbranche senken – und möglicherweise zu etwas günstigeren oder stabileren Schuhpreisen für Verbraucher führen. Das Urteil wird klären, ob das Unternehmen künftig weiterhin Gebühren für das duale System auf seine Kartonabfälle zahlen muss.

Quelle