27 March 2026, 16:11

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien in Höhe von Hunderten von Dollar monatlich anführt.

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website, als es einen Antrag auf eine britische Elektronische Reiseerlaubnis (ETA) stellte. Die beiden erstatteten am 13. März 2026 Anzeige bei der Polizei, nachdem sie eine ungewöhnlich hohe Abbuchung bemerkt hatten. Der offizielle ETA-Antrag muss ausschließlich über die Website der britischen Regierung unter **https://www.gov.uk/eta`_ eingereicht werden.

Das Paar hatte online nach einem ETA-Antragsformular gesucht und seine persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen auf einer Seite eingegeben, die es für seriös hielt. Als das System eine Zahlung von etwa 240 Euro anforderte, wurden die beiden misstrauisch – der tatsächliche Preis für eine ETA beträgt 18,50 Euro pro Person.

Sie brachen die Transaktion sofort ab und kontaktierten ihre Bank, um die Karte sperren zu lassen. Die Polizei bestätigte, dass es sich um eine betrügerische Website handelte, auch wenn es in Deutschland keine bundesweiten Statistiken zu solchen Fällen gibt. Ähnliche Vorfälle wurden bereits gemeldet, darunter Visabetrug in Dormagen am 10. Juni 2025 und 29. August 2025.

Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man gefälschte ETA-Websites erkennt, unter *https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439. Die Behörden weisen Reisende darauf hin, dass alle ETA-Anträge ausschließlich über das offizielle Portal der britischen Regierung* gestellt werden müssen.

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Durch das schnelle Handeln des Paares blieb ein finanzieller Schaden aus. Dennoch stellen betrügerische ETA-Seiten weiterhin ein Risiko dar. Polizei und Verbraucherschützer warnen weiterhin vor inoffiziellen Websites, die überteuerte Gebühren verlangen. Nur das offizielle Portal der britischen Regierung garantiert eine gültige Beantragung.

Quelle